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Lexikon - Krankenversicherung für Kinder

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Krankenversicherung für Kinder


Als Familienangehörige sind Kinder i.d.R. über einen Elternteil familienversichert, sofern dieser gesetzlich krankenversichert ist.
Dazu gilt die Familienversicherung längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn das Kind eine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr absolviert.
Eine Verlängerung des Versicherungszeitraums ergibt sich bei Unterbrechung durch Wehrpflicht oder Zivildienst.

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Daher sind Kinder immer separat zu versichern.
Dabei muss das Kind nicht zwangsläufig bei demselben Anbieter wie seine Eltern versichert sein.

siehe:
Kindernachversicherung

Automatisch mitversicherte Kinder
Brillen
Erstattung der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Niveau
Haushaltshilfe
Kindernachversicherung
Logopäde
Maximale Höhe einer Einzelzahlung
Rehabilitation
Rooming In (Eltern-Kind-Mitaufnahme)
Rückdatierung
Schließung infolge Seuchengefahr
Schutz bei HIV-Infektion bei beruflicher Tätigkeit und bei übrigen Erkrankungen des zentralen Nervensystems
Vorsorgeuntersuchungen
Wartezeit Schwere Krankheiten
nicht versicherungs- und zulassungspflichtige Fahrzeuge
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

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